Organisationsstruktur der SATC
Die Organe der SATC sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat und die Revisionsstelle.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der SATC und übt sämtliche Befugnisse und Kompetenzen aus, die nicht per Gesetz oder durch die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die SATC wird vom Vorstand, bestehend aus mindestens drei Personen, geführt. Der Vorstand setzt sich aus Vertretern der Vereinsmitglieder zusammen, welche von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Ein Mitglied darf nur einen gewählten Vertreter haben.
Der Beirat setzt sich aus natürlichen Personen zusammen, die private, unabhängige Berater in der Trustbranche oder andere einflussreiche, in der Schweiz ansässige Fachleute sind. Die Aufgabe des Beirats ist es, den Vorstand zu beraten, beispielsweise in Fragen bezüglich Qualifikationsanforderungen für neue Mitglieder, zu professionellen und ethischen Standards sowie in technischen Fragen. Darüber hinaus erarbeitet er Ideen, Anträge und Konzepte für die zukünftige Entwicklung der SATC und deren Positionierung im schweizerischen und internationalen Finanzumfeld.
Der Berater vertritt die SATC und deren Standpunkte in den Berufsverbänden der Finanzindustrie und in der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf FATCA und OECD CRS (AIA). Er nimmt an relevanten Sachverständigensitzungen teil, informiert den technischen Ausschuss „Steuern & Recht“ über aktuelle Entwicklungen und unterstützt Beratungen in sämtlichen relevanten Bereichen.
Der Vorstand kann die Durchführung von Sonderaufgaben an Ad-hoc-Kommissionen und technische Ausschüsse oder von ihm hierzu benannte Mitglieder delegieren.