Trust Glossar
Dieses Trust Glossar basiert auf Definitionen zum Trust gemäss Kreisschreiben Nr. 30 der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Besteuerung von Trusts vom 22. August 2007.
Trust
Der Trust ist kein (blosser) Vertrag. Obwohl der Trust ursprünglich vom Settlor errichtet wird, ist er nach seiner Errichtung im Wesentlichen eine Rechtsbeziehung zwischen dem Trustee und den Beneficiaries. Nach der Errichtung des Trusts ist der Trustee primär verpflichtet, die Interessen der Beneficiaries und nicht diejenigen des Settlors zu wahren.
Die steuerliche Behandlung von Trusts ergibt sich weiterhin ausschliesslich aus dem Schweizer Steuerrecht. Art. 19 des Haager Übereinkommens sieht nämlich vor, dass das Übereinkommen die Befugnisse der Vertragsstaaten in Steuersachen unberührt lässt. Die Ratifikation des Haager Übereinkommens hat demnach keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Trusts.
Begriffe
Gegenüber den Beneficiaries (und nicht etwa gegenüber dem Settlor) sowie gegenüber einem allfälligen Protector ist der Trustee verpflichtet, Einsicht in die Aufzeichnungen hinsichtlich der Verwaltung und Geschäftsführung zu gewähren.
Für die steuerliche Behandlung ist entscheidend, ob sich der Settlor aufgrund der Trusterrichtung definitiv seines Vermögens «entäussert» oder sich mittels rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorkehrungen weiterhin den Zugriff auf das Trustvermögen vorbehalten hat.
Soweit der Settlor einen unwiderruflichen (irrevocable) Trust begründet, entreichert er sich definitiv, und es stehen ihm in Bezug auf das Trustvermögen grundsätzlich keine Rechte und Pflichten mehr zu. Alternativ kann der Settlor einen widerruflichen (revocable) Trust errichten. So liegt im Allgemeinen keine unwiderrufliche Entäusserung vor, wenn der Settlor sich selbst als Trustee oder Beneficiary eingesetzt hat. Ebenso wenig kann dies bei einer sonst wie gearteten Einflussmöglichkeit des Settlors auf den Trust angenommen werden. Die folgenden Indizien (beispielhafte Aufzählung unter Bezugnahme auf die Bundesgerichtspraxis zur Familienstiftung) helfen bei der Unterscheidung in Revocable und Irrevocable Trusts:
Wird der Settlor
- bei Kapital-Ausschüttungen aus dem Trustvermögen begünstigt?
- bei Ausschüttungen von Erträgen des Trustvermögens begünstigt?
Hat der Settlor das Recht,
- den Trustee abzuberufen und einen anderen zu ernennen?
- neue Beneficiaries zu begünstigen oder begünstigen zu lassen?
- den Protector zu ersetzen, welcher wiederum über Befugnisse verfügt, die einem Trustee gleichen?
- die Trusturkunde zu ändern bzw. ändern zu lassen?
- den Trust zu widerrufen?
- die Liquidation des Trusts zu fordern?
- eines Vetos bei Trustee-Entscheidungen bezüglich der Trustaktiven?
Die Bejahung einer der obigen Fragen spricht für eine steuerliche Behandlung als Revocable Trust.
Revocable trust
Der Settlor behält sich beim Revocable Trust das Recht vor, den Trust zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen und das verbleibende Vermögen zurückzuführen bzw. einem Dritten zukommen zu lassen. Der Settlor hat sich somit nicht definitiv seines Vermögens enteignet.
Für die steuerliche Behandlung ist nicht die Bezeichnung in der Trusturkunde (Trust Deed), sondern die wirtschaftliche Bedeutung entscheidend. Auch ein Trust mit der Bezeichnung «irrevocable» fällt bei nicht endgültiger «Entäusserung» in die Kategorie der Revocable Trusts.
Revocable Trusts werden beim Ableben des Settlors zu Irrevocable Trusts, ausser wenn das Widerrufsrecht einer weiteren Person zusteht oder auf diese übergeht.
Irrevocable fixed interest trust
Beim Fixed Interest Trust gehen die Einzelheiten bezüglich der Beneficiaries und ihrer entsprechenden Rechte aus der Trusturkunde (Trust Deed) direkt hervor. Der Trustee besitzt somit bei diesem Trusttyp keine Ermessensfreiheit bei der Zuteilung der Einkünfte und/oder Vermögenswerte des Trusts. Der Trustee hat weder einen wirtschaftlichen Nutzen am Trustvermögen noch hat er eine selbständige Verfügungsfreiheit darüber. Bei der Errichtung des Irrevocable Fixed Interest Trusts entledigt sich der Settlor definitiv seines Vermögens.
Im Gegensatz zum Discretionary Trust, bei welchem die Rechte des Beneficiarys bloss anwartschaftlicher Natur sind, steht dem Beneficiary eines Fixed Interest Trust ein klagbarer Vermögensanspruch zu. Demzufolge kann der Beneficiary eines Fixed Interest Trust dem Nutzniesser gleichgestellt werden.
Irrevocable discretionary trust
Beim Discretionary Trust werden in der Trusturkunde (Trust Deed) normalerweise lediglich abstrakte Klassen von Beneficiaries bezeichnet. Der Entscheid darüber, wer letztlich in den Genuss von Zuwendungen des Trusts kommen soll, wird dem Trustee überlassen.
In einem allfälligen Letter of Wishes legt der Settlor dem Trustee seine Beweggründe, warum er einen Trust errichtet hat, dar und teilt diesem rechtlich unverbindlich mit, wie er seine Kompetenzen wahrnehmen soll.
Legt der Settlor auf bestimmte Angelegenheiten besonderen Wert, kann im Trust Deed vorgesehen werden, dass bestimmte Entscheide des Trustees der vorherigen Zustimmung eines Protectors bedürfen.
Im Zeitpunkt der Errichtung eines Discretionary Trusts findet noch keine Bereicherung des Beneficiary statt, da noch nicht feststeht, welche Personen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wirklich einmal in den Genuss einer Zuwendung kommen werden. Die Rechte eines Beneficiarys sind somit bloss anwartschaftlicher Natur.